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Die Berliner Linke wurde bei der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 nach dem vorläufigen Ergebnis mit 25,7 Prozent stärkste Kraft. Das ist ein starkes demokratisches Mandat, aber noch keine fertige Regierung und kein Auftrag, jeden Programmpunkt unverändert umzusetzen. Entscheidend ist, ob eine tragfähige Koalition zustande kommt und ob strittige Vorhaben rechtlich, finanziell und praktisch belastbar ausgestaltet werden können.
Für eine Beteiligung sprechen die demokratische Legitimation, der erhebliche Druck auf dem Berliner Wohnungsmarkt und die Möglichkeit, weitreichende Forderungen in überprüfbare Regierungspolitik zu übersetzen. Dagegen beziehungsweise als offene Prüfsteine stehen der Umgang mit Antisemitismus, Berichte über problematische Kontakte, sicherheitspolitische Forderungen sowie Rechts-, Kosten- und Wirkungsfragen einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände.
Die Reihe kommt deshalb weder zu einem pauschalen Ja noch zu einem pauschalen Nein. Regierungsfähigkeit zeigt sich an konkreten Verfahren, transparenten Folgenabschätzungen, einem belastbaren Koalitionsvertrag und daran, ob Zusagen später öffentlich überprüft werden können. Alle personenbezogenen Vorgänge werden als Medienberichte beziehungsweise Stellungnahmen kenntlich gemacht; aus ihnen werden keine unbelegten strafrechtlichen Schlussfolgerungen gezogen.
Erklärung zu Bild 1
Die Reihe stellt die zentrale Frage nach dem Berliner Wahlergebnis: Reicht ein starkes demokratisches Mandat für die Regierungsbeteiligung aus, oder müssen zuvor besondere Zweifel geklärt werden? Regierungsfähigkeit ist keine juristische Zulassungskategorie. Politisch geht es um verlässliche Mehrheiten, den Schutz von Grundrechten, den Umgang mit Konflikten sowie die praktische und finanzielle Umsetzbarkeit der Vorhaben. Die Illustration zeigt deshalb keinen Sieg, sondern eine offene Weggabelung zwischen Wahlentscheidung, Koalitionsverhandlung und Regierungsverantwortung.
Quelle: Eigene Auswertung der Analyse „Die Linke in Berlin - Pro und Contra: Ist die Partei regierungsfähig?“, Stand 24.09.2026; DIE ZEIT Nr. 41/2026, „Die Linke - zu radikal zum Regieren?“
Erklärung zu Bild 2
Nach dem auf der amtlichen Wahlseite ausgewiesenen vorläufigen Ergebnis erhielt Die Linke 25,7 Prozent der Zweitstimmen und wurde stärkste Kraft. Die Wahlbeteiligung lag bei 74,2 Prozent. Das Ergebnis muss politisch ernst genommen werden, verpflichtet andere Parteien aber nicht automatisch zu einer Koalition. Für eine Regierung braucht es eine parlamentarische Mehrheit und ein gemeinsames Programm. Zum Stichtag der Analyse waren Gespräche mit SPD und Grünen angekündigt; rechnerisch blieb auch ein Bündnis von CDU, SPD und Grünen möglich.
Quelle: Landeswahlleiterin Berlin, vorläufiges Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vom 20.09.2026: https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2026/Afspraes/agh/ergebnisse.html
Erklärung zu Bild 3
Die Wohnungsfrage erklärt einen wichtigen Teil des politischen Drucks. Laut IBB-Wohnungsmarktbericht 2025 lag die mittlere Angebotsmiete bei 15,78 Euro je Quadratmeter, die ortsübliche Vergleichsmiete dagegen bei durchschnittlich 7,21 Euro. Im Jahr 2024 wurden 15.362 Wohnungen fertiggestellt, während die Bevölkerung um 22.884 Menschen wuchs. Diese Zahlen belegen eine angespannte Lage, aber keinen vollständig „zerstörten“ Markt. Nötig ist eine Verbindung aus Mieterschutz, sozialer Förderung, Neubau, schnellerer Planung und einer verlässlichen Bewirtschaftung des Bestands.
Beim Volksentscheid 2021 stimmten 57,6 Prozent für einen Beschluss, der den Senat zur Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes aufforderte. Das war ein deutliches politisches Votum, aber noch kein unmittelbar geltendes Gesetz. Die Berliner Expertenkommission hielt eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nach Artikel 15 Grundgesetz mehrheitlich grundsätzlich für möglich und gestaltbar. Sie ist jedoch kein Gericht. Ein konkretes Gesetz müsste Bestände und Ausnahmen sachgerecht bestimmen, eine gemeinwirtschaftliche Bewirtschaftung sichern, Gleichbehandlung beachten und eine gerechte Entschädigung regeln. Rechtssicherheit kann erst am tatsächlichen Gesetz geprüft werden.
Quellen: Landeswahlleiterin Berlin, Volksentscheid 2021: https://www.berlin.de/wahlen/abstimmungen/deutsche-wohnen-und-co-enteignen/ ; Expertenkommission des Berliner Senats, Abschlussbericht 2023: https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/_assets/abschlussbericht_vergesellschaftung-grosser-wohnungsunternehmen-230627.pdf
Erklärung zu Bild 5
Eine pauschale Ausgrenzung der stärksten Kraft kann den Eindruck verstärken, dass Stimmen nur dann zählen, wenn sie etablierten Erwartungen entsprechen. Hinzu kommt: Koalitionsverhandlungen zwingen Parteien dazu, Forderungen zu priorisieren, Kosten offenzulegen und Kompromisse schriftlich festzuhalten. Regierungsbeteiligung kann weitreichende oder unklare Forderungen dadurch begrenzen und überprüfbar machen. Dass linke Parteizugehörigkeit und Regierungsführung nicht automatisch unvereinbar sind, zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern und Kommunen. Daraus folgt allerdings kein Beweis für die Stabilität des Berliner Landesverbands - diese muss sich in den Verhandlungen zeigen.
Quellen: Deutschlandfunk, „Linke wollen mit Grünen und SPD über Bildung einer Koalition verhandeln“, 21.09.2026: https://www.deutschlandfunk.de/linke-wollen-mit-gruenen-und-spd-ueber-bildung-einer-koalition-verhandeln-102.html ; Landeswahlleiterin Berlin: https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2026/Afspraes/agh/ergebnisse.html
Erklärung zu Bild 6
Der wichtigste Einwand richtet sich nicht gegen ein pauschales Etikett für die gesamte Partei, sondern auf ihre tatsächliche Reaktion auf antisemitische Äußerungen, Gewaltverherrlichung oder Relativierungen des 7. Oktober. Für Regierungsfähigkeit zählt, ob Betroffene geschützt, Beschwerden fair geprüft und Verstöße nachvollziehbar sanktioniert werden. Zugleich darf Kritik an der Politik einer israelischen Regierung nicht automatisch als antisemitisch bewertet werden; Inhalt, Kontext und Wirkung sind entscheidend. Der Parteitagsbeschluss von 2026 gegen Antisemitismus ist ein relevantes Bekenntnis, ersetzt aber nicht die Prüfung konkreter Fälle im Berliner Landesverband.
Quelle: Die Linke, Parteitagsbeschluss „Für gleiche Rechte im Nahen Osten / Westasien - gegen jeden Rassismus und Antisemitismus“, 19.06.2026: https://www.die-linke.de/partei/parteidemokratie/parteitag/potsdamer-parteitag/potsdamer-parteitag/beschluesse/detail/news/fuer-gleiche-rechte-im-nahen-osten-westasien-gegen-jeden-rassismus-und-antisemitismus-1/
Erklärung zu Bild 7
Medien berichteten nach der Wahl über einen Gast auf einer öffentlich zugänglichen Neuköllner Wahlparty und über einen Chat-Screenshot zwischen Ferat Koçak und einem Angehörigen der Remmo-Familie. Koçak räumte einen Fehler ein, entschuldigte sich und ließ seine Funktionen im Innenausschuss zunächst ruhen. Der Bezirksverband erklärte, es gebe keine politischen oder persönlichen Beziehungen zu dem Gast und dieser sei nicht eingeladen gewesen. Das begründet legitime Fragen nach Distanz, Sorgfalt und Transparenz. Es beweist für sich genommen weder eine Zusammenarbeit der Partei mit organisierter Kriminalität noch eine Straftat. Genau diese Trennung ist für eine rechtssichere Darstellung entscheidend.
Quelle: rbb24, „Neuköllner Linken-Politiker Kocak lässt Parlamentsfunktionen ruhen“, September 2026: https://www.rbb24.de/politik/berlin-wahl-2026/beitraege/ferat-kocak-remmo-wahlparty-linke-neukoelln.html
Erklärung zu Bild 8
Forderungen nach Umbau oder Auflösung des Verfassungsschutzes, anderen Polizeiausgaben oder Änderungen des Versammlungsrechts müssen am genauen Programm und an ihren Folgen geprüft werden. Eine institutionelle Reform kann demokratisch legitim sein, wenn Aufgaben, Informationswege, Kontrolle und Grundrechtsschutz verbessert werden. Sie wäre jedoch nicht überzeugend, wenn Schutz vor Gewalt oder Rechtsdurchsetzung praktisch ausfielen. Eine Koalition müsste daher konkrete Aufgaben, Befugnisse, Personal- und Kostenfolgen, parlamentarische Kontrolle, Datenschutz und eine unabhängige Beschwerdestelle festlegen - statt nur mit den Begriffen „auflösen“ oder „aufrüsten“ zu arbeiten.
Quelle: Die Linke Berlin, Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026: https://dielinke.berlin/partei/wahlen/abgeordnetenhauswahlen-2026/wahlprogramm/
Erklärung zu Bild 9
Die Überführung großer Wohnungsbestände in eine gemeinwirtschaftliche Struktur könnte Mieterschutz und öffentliche Steuerung stärken, schafft aber für sich genommen keine neuen Wohnungen. Entschädigung, Zinsen, Finanzierung, Tilgung, Instandhaltung und Mieterträge müssten in einem unabhängig geprüften Modell zusammengeführt werden. Ebenso wichtig sind mögliche Folgen für Neubau, Sanierung, kommunale Kreditfähigkeit und andere Aufgaben des Landeshaushalts. Pauschale Aussagen, wonach Vergesellschaftung entweder kostenlos sei oder sämtliche Investoren vertreibe, sind nicht belegt. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung und eine transparente Folgenabschätzung.
Quellen: Expertenkommission des Berliner Senats, Abschlussbericht 2023: https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/_assets/abschlussbericht_vergesellschaftung-grosser-wohnungsunternehmen-230627.pdf ; IBB-Wohnungsmarktbericht 2025: https://www.ibb.de/de/ueber-uns/presse/ibb-wohnungsmarktbericht-2025-stagnierende-angebotsmieten-moderate-bestandsmieten-und-ansehnliche-neubaubilanz.html
Erklärung zu Bild 10
Eine verantwortbare Koalitionsprüfung braucht überprüfbare Bedingungen: verbindlichen Schutz jüdischen Lebens und klare Verfahren gegen Antisemitismus; eine unabhängige Aufarbeitung berichteter Vorgänge; einen Stufenplan für Mieterschutz, Neubau, Förderung und Bestand; vor einem Vergesellschaftungsgesetz eine unabhängige Rechts- und Finanzprüfung; ein konkretes Konzept für Polizei, Verfassungsschutz, Kontrolle und Datenschutz; sowie messbare Ziele mit Zeitplan und jährlicher öffentlicher Bilanz. Das Gesamturteil lautet deshalb nicht pauschal Ja oder Nein. Die Linke ist demokratisch legitimiert. Ob sie regierungsfähig handelt, entscheidet sich an belastbaren Zusagen und ihrer späteren Umsetzung.
Quellen: Eigene Abwägung auf Grundlage der in dieser Datei genannten Primär- und Sekundärquellen; Analyse „Die Linke in Berlin - Pro und Contra: Ist die Partei regierungsfähig?“, Stand 24.09.2026.
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